top of page
Abstract Geometrical Background ..Futuristic technology style. Neon Sign . HUD Element . E

AGB's

auch Kleingedrucktes zählt

Wavy Abstract Background_edited.jpg

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

  • Prospekte und dergleichen sind für die technischen Spezifikationen der bestellten Ware  nicht massgebend. Detailänderungen der Lieferwerke bleiben vorbehalten.

 

  • Bei Lieferhindernissen werden die Lieferfristen angemessen verlängert; Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

 

  • Zahlungsbedingungen: Gemäss Offerte und/oder Auftragsbestätigung. Jede Verrechnung mit Gegenforderungen oder Zahlungsrückbehalt ist ausgeschlossen.

 

  • CDS AG für Sicherheit behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungs-betrages vor. Der Kunde verpflichtet sich, während dieser Zeit der CDS jede Adressänderung schriftlich mitzuteilen.

 

  • Die Garantie für Material beträgt die in der Offerte und/oder Auftragsbestätigung aufgeführte Zeitdauer ab Uebergabe an den Kunden. Während dieser Dauer kann der Kunde Mängel jederzeit rügen. CDS hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bis zur vollständigen Behebung des Mangels. Jede weitere Haftung wird aus-drücklich ausgeschlossen. Mängel und Schäden, die durch Dritteinwirkung, Naturereignisse oder vom Kunden durch                        unsachgemässe Behandlung selber bewirkt werden, fallen nicht unter diese Garantie. Die Reise- und Fahrtkosten sind in der Garantie nicht enthalten.

 

  • Nebenabreden und Aenderungen von Vereinbarungen zwischen CDS und dem Kunden gelten nur in Schriftform.

 

  • Vertragserfüllung durch Fernzugriff

  • Soweit es die Lieferung zulässt, kann CDS AG die Lieferung auch durch Fernzugriff auf die Anlagen und Datenbanken des Kunden vornehmen. Der Kunde erteilt CDS AG die dazu notwendigen Berechtigungen und informiert CDS AG und deren Mitarbeiter auf eigene Kosten über seine IT-Verfahren.

 

  • CDS AG geht davon aus, dass der Kunde ein dem Stand der Technik entsprechendes IT-Sicherheitskonzept unterhält und sicherstellt, dass die geeigneten Schutzmassnahmen (wie z.B. Sicherheits-Updates des Systems und Antiviren-programme) getroffen und immer auf den neusten Stand nachgeführt sind.

 

  • Falls für den Fernzugriff kundenseitig Lizenzen notwendig sind, beschafft der Kunde diese auf eigene Rechnung und hält sie während der ganzen Dauer der Lieferung aufrecht.

 

  • Um den Fernzugriff vorzunehmen ist CDS AG berechtigt, auf die für die Tätigkeit relevanten Anlagen und Kunden-datenbanken zuzugreifen.

 

  • CDS AG darf Daten von Systemen des Kunden auf eigene Systeme kopieren, wenn dies zur Fehleranalyse oder

  • Fehlerbehebung unumgänglich ist.

 

Gerichtsstand ist Zürich

bottom of page